FAQ

Wir haben hier einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt und uns bemüht, sie so gut wie möglich für Sie zu beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!


Wer trägt die Kosten für meine Therapie?

Falls Sie privatversichert sind, können Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung informieren, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungspaket Psychotherapie abdeckt. Ähnliches gilt bei der Beihilfe, bei der die Kostenübernahme i.d.R. unproblematisch ist.
Falls Sie gesetzlich versichert sind, können Sie in Vertragspraxen i.d.R. ohne Probleme behandelt werden. In Privatpraxen (also Praxen ohne Kassensitz) übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen über das Kostenerstattungsverfahren (siehe unten) die Kosten.
Sollten Sie eine Psychotherapie ohne Unterstützung durch die Krankenversicherung wünschen, dann können Sie eine Therapie oder ein Coaching auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.


Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?

Das Kostenerstattungsverfahren beruht auf der gesetzlichen Regelung, dass ein Patient Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung hat, wenn eine Indikation besteht (also wenn die Behandlung aus fachlicher Sicht notwendig ist) und die Behandlung dringlich ist. Die Realität zeigt allerdings meist lange Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz von etwa 6 bis 24 Monaten. Auf Grund dieses Widerspruchs ist es bei vielen Krankenkassen möglich, eine Kostenübernahme auch dann bewilligt zu bekommen, wenn die Psychotherapie nicht durch einen sogenannten Vertragspsychotherapeuten erfolgt, sondern durch einen Psychotherapeuten, der nicht über einen sogenannten Kassensitz verfügt, aber die gleiche Qualifikation aufweist. Bei diesen Therapeuten, zu denen auch einige von uns zählen, bestehen häufig kürzere Wartezeiten, womit das Kostenerstattungsverfahren gegenüber der Krankenkasse zu rechtfertigen ist. Sollte die Indikation bei Ihnen bislang noch nicht geprüft worden sein, wird dies in der Regel im Rahmen eines Erstgesprächs bei einem kassenzugelassenen Therapeuten erfolgen (dieses Erstgespräch entfällt, wenn bei Ihnen z.B. durch einen Klinikaufenthalt bereits eine Indikation zu einer Psychotherapie gestellt wurde). Stellt der Therapeut die Indikation fest, ohne Ihnen innerhalb einer zumutbaren Zeit einen Behandlungsplatz anbieten zu können (was leider häufig der Fall ist), können Sie einen Antrag auf das Kostenerstattungsverfahren für die Behandlung in einer Privatpraxis stellen. Dieser wird sowohl durch Sie als Klient als auch durch uns als Ihr Therapeut / Ihre Therapeutin bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Abrechnung für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen erfolgt dann direkt mit Ihnen und Sie lassen sich die Kosten anschließend von Ihrer Krankenkasse erstatten. Nähere Informationen finden Sie in dieser Broschüre zum Kostenerstattungsverfahren. Für das individuelle Prozedere kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Beispielvordrucke für die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens bei der Krankenkasse:
Protokoll der vergeblichen Therapeutensuche
Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung (Diese muss auf Sie und Ihre Situation zugeschnitten sein, dies ist nur ein allgemeines Beispiel.)

Alle weiteren Unterlagen, die Ihnen von uns zur Einreichung bei der Krankenkasse ausgestellt werden, erhalten Sie, sobald wir einen Therapieplatz für Sie frei haben und wir die Beantragung mit Ihnen besprochen haben.

Hier finden Sie Tipps vom Berufsverband für Patienten im Umgang mit den Krankenkassen beim Kostenerstattungsverfahren.


Macht eine Therapie bei meinem Anliegen überhaupt Sinn?

Eine Therapie oder ein Coaching macht Sinn, sobald es etwas gibt, womit Sie gerne anders umgehen würden oder womit Sie sich anders fühlen möchten.
Dabei kann es zum Beispiel um sehr wichtige Entscheidungen, sehr belastende Probleme oder auch um konkrete Symptome (z.B. Schlafprobleme, Niedergeschlagenheit etc.) gehen, bei denen Sie nicht genau wissen, wie Sie damit umgehen sollen.
Genauso kann es aber auch um kleinere Dinge gehen. Vielleicht kommen Sie im Alltag sehr gut zurecht und es gibt lediglich eine spezielle Sache, bei der Sie sich gerne weiter entwickeln möchten.
Oder vielleicht spüren Sie eine gewisse Unzufriedenheit, wissen aber noch gar nicht genau, woran das liegt oder wo es hingehen soll. Dies herauszufinden kann ebenfalls Teil der Therapie oder des Coachings sein.
Generell ist niemand zu krank oder zu gesund für eine Therapie oder ein Coaching. Welche Art der Therapie für Sie und Ihr Anliegen die richtige ist, können wir in den ersten Sitzungen in Ruhe besprechen (und falls eine andere Therapieform notwendig sein sollte, als wir sie anbieten, beraten wir Sie gerne bezüglich der Alternativen).


Wie muss ich mir eine Therapie(sitzung) vorstellen?

Eine psychotherapeutische Sitzung findet in aller Regel wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Bezüglich der Therapiedauer gibt es große Unterschiede. Die meisten Therapien dauern etwa 30 bis 65 Sitzungen, teilweise auch bis zu 85 Sitzungen, je nach Umfang und Art des Anliegens oder der Erkrankung.
Da jeder Mensch mit seinem Anliegen einzigartig ist, ist auch jeder Therapieprozess unterschiedlich. Eine Art „Standardablauf“ einer Therapie oder der einzelnen Sitzungen gibt es somit nicht. Insgesamt kann man sagen, dass es in der ersten Therapiephase vor allem darum geht, das Anliegen und das, was dafür relevant ist, genau zu verstehen. Somit geht es in den ersten Wochen meist um eine gemeinsame Klärung – wie bei einem Puzzle, bei dem man sich einen Überblick verschafft und die einzelnen Teile zunächst grob sortiert. Häufig ist auch das bereits entlastend und erhellend.
Später geht es dann meist zunehmend um die Frage, was Sie sich wünschen und wie Sie diesen Zustand erreichen können – also das Puzzlen. Dies kann je nach Anliegen ebenfalls in Form von Gesprächen erfolgen oder auch in Form von konkreten Übungen, die innerhalb und außerhalb der Sitzungen ausprobiert und trainiert werden.
Wichtig ist, dass der Therapieablauf immer an das individuelle Anliegen und die individuelle Person angepasst wird und persönliche Bedürfnisse oder Schwierigkeiten dabei berücksichtigt werden. Wir als TherapeutInnen verstehen uns als Wegbegleiter, die Ihnen unterstützend zur Seite stehen und Ihnen helfen herauszufinden, was für Sie persönlich die beste Lösung ist. Entscheiden tun letztendlich Sie, was Sie für sich annehmen und umsetzen möchten.


Finde ich in dieser Praxisgemeinschaft die passende Therapeutin / den passenden Therapeuten?

Diese Frage kann zwei Bedeutungen haben:
1. Hat der entsprechende Therapeut / die entsprechende Therapeutin das Know-How und die passende Therapieform zu meinem Anliegen? – Um dies herauszufinden, haben wir bei Therapiebeginn einige Sitzungen, in denen man sich gegenseitig kennenlernen kann und wir als Therapeuten uns ein Bild von Ihrem Anliegen machen und somit einen vorläufigen Behandlungsplan erstellen können. Sollte eine andere Therapieform oder ein anderer Therapeut aus unserer Sicht besser für Sie geeignet sein, besprechen wir dies rechtzeitig mit Ihnen.
2. Fühle ich mich bei dem Therapeuten / der Therapeutin gut aufgehoben? – Diese Frage können nur Sie beantworten! Nutzen Sie die ersten unverbindlichen Sitzungen, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und hören Sie auf Ihr Gefühl, ob Sie sich hier gut aufgehoben fühlen. Sich in der Therapie wohl zu fühlen und ein vertrauensvolles Verhältnis zum Therapeuten / zur Therapeutin aufbauen zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Deshalb: Probieren Sie’s aus und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl!


Wie ist der Ablauf bei Therapiebeginn?

In der Regel beginnt die Therapie mit einigen Probesitzungen, in denen wir uns kennenlernen und auch mögliche Fragen Ihrerseits in Ruhe besprechen können. Wenn wir Ihnen zu Ihrem Anliegen ein angemessenes Behandlungsangebot machen können, Sie sich bei uns wohlfühlen und sich für die Therapie entscheiden sollten, dann beantragen wir beim Kostenträger die Psychotherapie. Im Kostenerstattungsverfahren müssen die Probatorischen Sitzungen vorab ebenfalls beantragt werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie dann zum genauen Ablauf.


Wie überbrücke ich eventuelle Wartezeit auf einen Therapieplatz?

Leider bestehen in Deutschland auf Grund der Begrenzung der Kassenzulassungen insbesondere für gesetzlich Versicherte häufig sehr lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Teilweise können auch für Privatpatienten gewisse Wartezeiten bestehen. In einer Krise kann das sehr belastend sein. Die Termin-Servicestelle der KVWL vermittelt zeitnahe Erstgespräche für gesetzliche Versicherte (0231 – 116 117). Erfahrungsgemäß haben viele der Therapeuten jedoch nach dem Gespräch keinen freien Behandlungsplatz. Dennoch kann ein erstes Gespräch eventuell hilfreich sein.
Alternativ können Sie natürlich Selbsthilfegruppen in Anspruch nehmen; hier gibt zum Beispiel das Selbsthilfe-Forum Überblick. Es gibt außerdem in jeder Stadt Telefonseelsorge-Rufnummern für ein erstes entlastendes Gespräch (zum Beispiel 0800-1110111 und 0800-1110222).
Natürlich können all diese Angebote eine Therapie nicht ersetzen, aber vielleicht dennoch ersten Halt geben.
Auch als Gesetzlich Versicherte(r) finden Sie – leider dann erstmal nur auf Selbstzahlerbasis – in Privatpraxen teilweise schneller einen Platz, wo Sie vielleicht mit gelegentlichen Gesprächen die Wartezeit auf einen festen Platz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten überbrücken können. Oder Sie beantragen – falls bei Ihnen eine Dringlichkeit besteht – das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse (Infos dazu siehe oben). Natürlich können Sie auch bei weiteren Therapeuten nach einem Behandlungsplatz suchen. Die Website Therapie.de oder die Therapeutensuche der Psychotherapeutenkammer NRW bieten beispielsweise einen Überblick über viele Therapeuten in der Region. Auch die Krankenkasse kann teilweise behilflich bei der Suche sein.
Alternativ können Sie auch (bislang i.d.R. nur auf eigene Kosten) online Beratungen bei Fachleuten buchen, zum Beispiel über Mentavio oder andere Anbieter. Dort wird häufig das Medium der Videotelefonie genutzt, aber auch eine Beratung per Mail oder Chat ist meist buchbar.
In dringenden Fällen können Sie sich jederzeit an die nächstgelegene psychiatrische Klinik wenden, die Ihnen im Krisenfall rund um die Uhr zur Seite steht (Infos zu den Zuständigkeiten in Dortmund sowie zum Krisenzentrum Dortmund).
Über Kliniken, Beratungsstellen, niedergelassene Therapeuten, Ärzte, ABW, Suchthilfe, usw. informiert auch das Psychosoziale Adressbuch der Stadt Dortmund.


Was ist eine Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte und die in Deutschland heutzutage am häufigsten angewandte Therapieform. Ein zentrales Ziel der (kognitiven) Verhaltenstherapie ist das Erlernen von Verhaltens- und Denkweisen, die uns den Umgang mit Schwierigkeiten erleichtern bzw. uns helfen, Probleme oder Herausforderungen so gut wie möglich zu überwinden. Die Therapie stellt dabei eine Hilfe zur Selbsthilfe dar, in dem Sie als Klient oder Klientin hilfreiche Bewältigungsstrategien für Ihren Alltag erlernen.


Was ist eine Klärungsorientierte Psychotherapie?

Die Klärungsorientierte Psychotherapie (ebenfalls wissenschaftlich fundiert) stellt eine Art Erweiterung der Verhaltenstherapie dar und beruht auch auf Einflüssen aus der Gesprächspsychotherapie. Im Gegensatz zur Verhaltenstherapie geht es in der Klärungsorientierten Psychotherapie intensiver um das Erkennen der Bedürfnisse oder Motive, die unserem Verhalten zu Grunde liegen, und um die in unserer Vergangenheit durch individuelle Erfahrungen entstandenen Überzeugungen und Grundannahmen, die unser heutiges Erleben prägen und somit unseren Umgang mit heutigen Situationen oder anderen Menschen beeinflussen. In der Klärungsorientierten Psychotherapie werden die Überzeugungen, die uns möglicherweise das Leben schwer machen, überprüft und bearbeitet. Ein weiteres Ziel ist es, herauszufinden, wie man sein Leben so gestalten kann, dass es den individuellen Bedürfnissen und Motiven möglichst stark entspricht und die Lebenszufriedenheit somit gesteigert werden kann. Auch die Verbesserung unserer Beziehungen zu unseren Mitmenschen (z.B. zu Partner, Familie, Freunden und Kollegen etc.) stellt ein zentrales Ziel der Klärungsorientierten Psychotherapie dar.


Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und Coaching?

Es gibt große Überlappungen zwischen einer Therapie und einem Coaching. Bei einer Psychotherapie, die von der Krankenkasse bezahlt wird, muss (zumindest eine milde) psychische Erkrankung vorliegen (beispielsweise eine sogenannte „Anpassungsstörung“, bei der sich Probleme bei der Anpassung an eine Veränderung (z.B. an eine Trennung) zeigen, oder auch schwerwiegendere Erkrankungen). Dies ist bei einem Coaching (da es auch nicht von der Krankenkasse übernommen wird) keine Voraussetzung. Das Coaching bietet jedem Menschen die Möglichkeit, sich persönlich oder beruflich weiter zu entwickeln, den Umgang mit Herausforderungen zu optimieren und die individuelle Lebenszufriedenheit zu steigern. Es bedient sich dabei vielen effektiven Methoden der Psychotherapie. Falls Sie unsicher sind, ob für Sie eher eine Therapie oder ein Coaching in Frage kommt, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der Begriff „Coaching“ ist kein geschützter Begriff und das Coaching unterliegt keinen einheitlichen Qualitätsprüfungen, wodurch sich hinter einem Coach sehr unterschiedliche Berufsgruppen und Qualifikationen verbergen können. In unserer Praxisgemeinschaft arbeiten ausschließlich Coaches, die ein abgeschlossenes Psychologiestudium und eine abgeschlossene mehrjährige Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolviert, die Approbation erreicht und sich somit erfolgreich vielfacher Prüfung unterzogen haben.


Was ist der Unterschied zwischen Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiatern und Heilpraktikern für Psychotherapie?

Die vielen Berufsbezeichnungen, die mit „Psych-“ beginnen, können ganz schön verwirrend sein.
Ein Psychologe hat Psychologie studiert und arbeitet zum Beispiel in Beratungsstellen oder auch z.B. in der Wirtschaft oder der Forschung.
Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie und hat erst Medizin studiert und dann die Facharztqualifikation für Psychiatrie erworben.  In der Regel führt er die medikamentöse Behandlung bei psychischen Erkrankungen durch, bewertet Arbeits(un)fähigkeit usw. Regelmäßige längere Gespräche kann der Psychiater in aller Regel nicht anbieten.
Ein Psychotherapeut kann ein ärztlicher Psychotherapeut sein (also ein Mediziner, meist ein Psychiater mit Zusatzqualifikation) oder aber ein psychologischer Psychotherapeut, also ein Psychologe, der nach dem Studium – in der Regel durch eine fünfjährige Zusatzausbildung – die Zusatzqualifikation als Psychotherapeut erlangt hat. Ambulante Psychotherapeuten sind größtenteils psychologische Psychotherapeuten und bieten Therapiegespräche an, in denen die Anliegen und Probleme der Klienten bearbeitet werden können und bei denen die Klienten oft über einen längeren Zeitraum begleitet werden.
Beide Arten der Psychotherapeuten haben eine Approbation und die Behandungskosten werden i.d.R. von der Krankenversicherung getragen.
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat die Heilpraktikerprüfung abgelegt und darf „Psychotherapie“ durchführen, sich aber nicht ‚Psychotherapeut‘ nennen (das ist ein geschützter Begriff). Er darf keine „Störungen mit Krankheitswert“ behandeln, aber zum Beispiel ein geringes Selbstwertgefühl, innere Unruhe etc. oder Unterstützung z.B. bei wichtigen Entscheidungen bieten. Die Behandlung durch den Heilpraktiker wird i.d.R. nicht von der Krankenversicherung übernommen.


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