Kosten

In unseren Praxen behandeln wir:

  • Privatversicherte: Über die Private Krankenversicherung und die Beihilfe. Unter Umständen können anteilige Kosten entstehen, die nicht erstattet werden.
  • Selbstzahler*innen: Hierbei entfallen die Formalitäten weitestgehend. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind – ebenso wie eventuelle Fahrtkosten – in manchen Fällen als „außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)“ steuerlich absetzbar, wenn sie einen gewissen Betrag überschreiten. Erfragen Sie gerne bei der betreffenden Therapeutin die genaue Höhe des Honorars.
  • Gesetzlich Versicherte: Bitte schauen Sie bei unseren einzelnen Praxen, ob es sich um eine kassenärztliche Vertragspraxis handelt, wo Sie sich ohne vorherige Beantragung bei der Krankenkasse vorstellen können, oder ob es eine Privatpraxis ist. Gesetzlich Versicherte können Therapie in einer Privatpraxis als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen (siehe oben). Privatpraxen ist eine Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenkassen nämlich nur in seltenen Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren gestattet.