Kosten

In unseren Praxen behandeln wir:

  • Privatversicherte: Über die Private Krankenversicherung und die Beihilfe.
  • Selbstzahler: Hierbei entfallen die Formalitäten weitestgehend. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind – ebenso wie eventuelle Fahrtkosten – in vielen Fällen als „außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)“ steuerlich absetzbar, wenn sie einen gewissen Betrag überschreiten.
  • Gesetzlich Versicherte: Bitte schauen Sie bei unseren einzelnen Praxen, ob es sich um eine Vertragspraxis handelt, wo Sie sich ohne vorherige Beantragung bei der Krankenkasse vorstellen können, oder ob es eine Privatpraxis ist. Diesen ist eine Abrechnung mit Gesetzlichen Krankenkassen nämlich nur über das Kostenerstattungsverfahren gestattet, worüber die Krankenkassen in manchen Fällen die Therapiekosten übernehmen.